Fluch und Segen am Dach – aus der Perspektive des Sachverständigen
Es mehren sich mit der Zunahme von PV-Anlagen auf Dächern auch die Mangelmeldungen und/oder Schadenmeldungen. Daher ist es an der Zeit, auch darüber zu berichten! Da ein Bild mehr sagt als tausend Worte, finden Sie hier eine bildliche Dokumentation.
Ergänzend zu den hier dargestellten Bildern ist noch ein weiteres, aktuelles Beispiel anzuführen. Der endgefertigte SV wurde damit beauftragt, eine Dachkonstruktion dahingehend zu prüfen, da es nach Montage der PV-Anlage zu Wassereintritt kommt. Die Bedachung ist bereits älteren Datums und besteht aus einer Kurzwellplatte vom Typ Eternit Rustika verlegt mit Glockennägel auf einer Holzunterkonstruktion. Nach Montage der PV-Anlage auf diesem Wirtschaftsgebäude mit einer großen Fläche kommt es nun dazu, dass es an diversen Stellen zu Wassereintritten kommt, die zuvor so nicht vorgelegen sind. Eine entsprechenden Wasserprobe mit großflächiger Bewässerung der Elemente zeigt letztendlich die Situation in der Form, dass an den Ende der PV-Module das Wasser in Teilbereichen direkt und konzentriert auf die Glockennagelbefestigung der Dacheindeckung abgeleitet wird, die Glockennägel sind zum Teil altersbedingt aus der Dachkonstruktion bereits leicht ausgewandert, die Dichtungen der Glockennagelköpfe pressen nicht mehr auf die Dacheindeckungsplatten und somit kommt es nun an diesen Stellen zu Wassereintritt, wo dies zuvor noch nicht vorgelegen ist, da diese konzentrierte Bewässerung direkt zu diesen Bereichen so nicht vorgelegen ist. Damit hat die Montage der PV-Anlage dazu geführt, dass diese Befestigungspunkte nun offensichtlich konzentriert belastet werden und damit auch eine Veränderung der gesamten Konstruktion durch die PV-Anlage auf dem Dach eingetreten ist. Es wird in weiterer Folge auch Rückfrage dahingehend gehalten, wie zuvor damit verfahren wurde, sowohl der Objektbetreiber als auch die PV-Montagefirma teilen mit, dass das Dach zuvor nicht geprüft wurde und auch nicht serviciert wurde, es wurde lediglich die PV-Anlage auf dieses Dach montiert.
Damit ist zu dieser Situation bzw. dem Grunde nach insgesamt anzumerken, dass es aus technischer Sicht zwingend unumgänglich ist, dass vor der Montage einer PV- Anlage durch einen befugten Fachbetrieb (Spengler, Dachdecker bzw. Abdichter) die jeweilige Dachfläche in Augenschein genommen werden soll/muss, um einen üblich gebrauchstauglichen Zustand der Bedachung an die PV-Montagefirma zu übergeben um allfällige Diskussionen danach ausschließen zu können. Aus Erfahrung des endgefertigten SV wird dies grundsätzlich zumeist so nicht praktiziert, und entstehen auch aus dieser Betrachtung im Nachhinein immer wieder Diskussionspunkte.
Ferner ist anzumerken, dass die Wartung und Instandhaltung des Daches unterhalb der PV-Module grundsätzlich völlig verunmöglichst wird, auch darauf ist grundsätzlich sinnvollerweise hinzuweisen, bevor die PV-Anlage am Dach montiert wird. Es ist zwar die direkte Bewitterung der Dacheindeckung durch die PV-Module nicht mehr möglich, jedoch wie o.a. an den Modulenden nun eine konzentrierte Wasserableitung erfolgt – welche zuvor so nicht vorgelegen ist, das vermoosen unterhalb der PV-Elemente im Bereich der Bedachung ist grundsätzlich nicht vermeidbar, allmählich auftretende Zeitschäden in Form von Rissen und/oder Frostschäden an der Dacheindeckung können grundsätzlich auch nur schwer bis gar nicht erkannt werden und ist daher auch hier zukünftig entsprechendes Augenmerk anzulegen und diese Dächer mit solchen PV-Anlagen tatsächlich penibel genau durch einen befugten Fachmann (Spengler, Dachdecker und/oder Abdichter) prüfen zu lassen – im Sinne der Wartung und Instandhaltung.
Auch ist die Verlegung der PV-Modulunterkonstruktionen auf Flachdächern immer wieder so ausgeführt, dass taugliche Unterlagen zum Teil gänzlich fehlen und/oder unzureichend ausgeführt sind und die scharfkantigen Montageelemente zur Beschädigungen an der Bitumenabdichtung oder Folienabdichtung führen.
Aus einem weiteren Schadenfall des endgefertigten SV ist zu berichten, dass auf einem Turnsaaldach einer Schule nach der Errichtung der PV-Anlage Wassereintritte stattgefunden haben. Die Nachsuche zur kausalen Ursache hat letztlich dazu geführt, dass nahezu 200 Schnittverletzungen an der Folienabdichtung des Flachdaches vorzufinden waren, da die PV-Montagefirma die Gummigranulatmatte, welche unter die PV-Elemente und die Montagefüße untergelegt wurden auf dem Flachdach geschnitten hat, ohne jeglicher Unterlage, dies hat zu einem massiven Folgeschaden geführt, bzw. auch dazu, dass größere Teile der Gesamtanlage wieder abgebaut werden mussten, um den Schaden beheben zu können.
Auch wenn eine Firma damit wirbt, dass sie in Bezug auf die Montage von PV-Anlagen ein Profi sei, so heißt das nicht automatisch, dass dies auch so ist. Aus Erfahrung des endgefertigten SV tritt auch oft die Situation so ein, dass ein tatsächlich fundierter Fachbetrieb aufgrund von Auftragsüberlastung die Aufträge weiter gibt im Sub und die Subfirmen tatsächlich völlig unzureichend geschult sind bzw. nicht befähigt sind ein taugliches Gewerk abzuliefern bzw. das vorhandene Dach in seiner Qualität nicht zu verschlechtern.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass bei abrutschendem Schnee entsprechende zusätzliche Schneerückhaltesystem verbaut, werden müssen dies um die OIB 4 entsprechend erfüllen zu können. Abrutschender Schnee, welcher zur Gefährdung von Personen führen kann, muss jedenfalls zwingend zurückgehalten werden, um dies zu vermeiden. Auch muss die Entwässerung des Daches grundsätzlich in ihrer Tauglichkeit erhalten werden, wenn aufgrund der Montage der PV-Module Wasser nun über die Entwässerungselemente hinausgelangt und völlig ungeregelt entwässert. Grundsätzlich ist eine taugliche Planung der PV-Anlage vor der Montage bzw. vor dem Angebot vorzunehmen, sodass die Anlage grundsätzlich auch funktionieren kann, dies ist bereits in der ÖN M 7778 eindeutig so verankert. Auch ist in dieser o.a. Norm festgehalten, dass weder die Dachhaut noch die Unterdachausbildung durch die Montage beschädigt und/oder nachteilig beeinflusst werden darf. Es wird festgehalten, dass für die Wartung des Daches grundsätzlich auch entsprechende Sicherungsanlage nach ÖN B 3417 vorzusehen sind, diese jedoch auch so ausgeführt sein müssen, dass sich das Wartungspersonal hier grundsätzlich tauglich und sicher an die Anlage sichern kann. Sind diese Teile so montiert, dass dies dem Grunde nach unmöglich ist, sind derartigen Anlagenteile völlig nutzlos.
Es zeigt sich damit ein Bild, welches dem endgefertigten SV auch von anderen SV-Kollegen immer wieder geschildert wird und es ist wohl an der Zeit, dass hier ein Umdenken erfolgen wird müssen, da es bereits jetzt zu erwarten ist, dass aus der Montage von PV-Anlagen zukünftig entsprechende ausgeweitete Schadensbilder austreten werden und auch über die Wartung von Dächern mit PV-Anlagen nachgedacht werden muss, insbesondere wie dies unterhalb der PV-Elemente grundsätzlich erfolgen könnte.
Bei einem weiteren Fall habe ich als endgefertigter SV dem ausführen den Unternehmen einer PV-Anlage einige grundlegende Fragen gestellt, hinsichtlich des Zustands des Daches bzw. in Bezug zur ÖN B M 7778 sowie zur Nachweisführung der Windlastberechnung der Anlage am Dach. Dies hat dazu geführt, dass der anbietende PV-Anlagenmonteur den Auftrag umgehend zurückgelegt hat und die Meinung vertreten hat, dass er dies grundsätzlich nicht mache und auch nicht notwendig habe, da er dies bisher noch nie machen musste. Es hat sich letztendlich ein anderes Unternehmen gefunden, welche die Anforderungen nachweisen und erfüllen konnte und hat diese dann die Anlage montiert, jedoch um deutlich mehr Geld als das erst anbietende Unternehmen, welches letztendlich den Auftrag umgehend zurückgelegt hatte. Auch dies zeigt die Gesinnung wie hier verfahren wurde.
Zahlreiche weitere Bilder können Sie mit dem folgenden PDF downloaden:

Wolfgang Past
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
E-Mail: sv@past.at
Alle Fotos © Wolfgang Past